Vertragsbeginn
Unter dem Vertragsbeginn einer Versicherung versteht man den Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande kommt, also von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Ist ein anderer Startermin oder Vertragsbeginn im Vertrag festgehalten, so ist dieser bindend. Der Vertragsbeginn ist nicht unbedingt identisch mit dem Leistungsbeginn, hier können Wartezeiten vereinbart sein.






