Versicherungssteuer
Bestimmte Versicherungen und damit die Versicherungsbeiträge unterliegen der Steuerpflicht. Die Steuer heißt Versicherungssteuer. Der Satz der Versicherungssteuer ist von der Art der Versicherung abhängig und wird vom Versicherungsunternehmen nach Zahlung der Prämien an das Finanzamt abgeführt. Es gibt auch Versicherungen, die nicht der Versicherungssteuer unterliegen, wie zum Beispiel Private Rentenversicherungen.






