Versicherungsbeginn
Sicherlich kann der Versicherungsbeginn bei einer Versicherung identisch sein mit dem Datum der Antragstellung, jedoch ist dieses nicht auch zwingend erforderlich. Vielmehr fällt der Versicherungsbeginn üblicherweise auf den ersten Tag des Folgemonates. Dieser Termin wird in der Versicherungspolice formell aufgeführt und bezeichnet somit gleichzeitig den Anspruch des jeweiligen Versicherungsnehmers auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Manchmal ist es auch so, dass der Versicherungsbeginn identisch ist mit dem Datum der Fälligkeit der ersten Prämie.






