Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsunternehmen unterstehen einer Aufsicht in Deutschland. Dazu wurde auch das Versicherungsaufsichtsgesetz erlassen und beschlossen. Im Grunde dienen die Aufsicht und das entsprechende Gesetz dem Verbraucherschutz. Für die Aufsicht der finanziellen Situation der Versicherungen gab es kürzlich Änderungen, die den Vorgaben der Europäischen Union angeglichen wurden.






