Schadenmeldung
Tritt ein Versicherungsfall ein, kommt es also zum Schaden, für den die Versicherung aufkommen soll, ist es notwendig, eine so genannte Schadenmeldung zu machen. Das passiert schriftlich innerhalb der Frist, die im Versicherungsvertrag festgehalten wurde. Die Versicherung bearbeitet diese Schadenmeldung und wird sich mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen.






