Ratenzahlungszuschlag
Der Ratenzahlungszuschlag wird fällig, wenn der Versicherte nicht die jährliche sondern eine andere Art der Prämienzahlung wählt. Möchte er also zum Beispiel monatlich zahlen, dann muss er mit dem Ratenzahlungszuschlag rechnen, mit dem die Versicherung die erhöhten Verwaltungskosten und die entgangenen Zinsgewinne ausgleicht.
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