Ordentliche Kündigung
Jeden Versicherungsvertrag kann man wieder aufgeben, das heißt ordentlich kündigen. Dazu muss man aber die vertraglichen Bedingungen kennen und zum Beispiel die Kündigungsfristen einhalten. Jede normale Kündigung einer Versicherung heißt ordentliche Kündigung. Dagegen steht die außerordentliche Kündigung.