Versicherungslexikon

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Begriffslexikon

 

Kündigungsrecht

Das Recht zur Kündigung, also somit das Kündigungsrecht hat bei einer Versicherung sowohl der Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen. Meistens sind im Vertrag einige Klauseln zu finden, die dieses Recht genauer beschreiben und Sonderfälle darlegen. Zahlt etwa der Versicherte nicht die Beiträge, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Umgekehrt kann der Versicherte aus welchen Gründen auch immer, zu jeder Zeit seinen Vertrag kündigen.

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