Grobe Fahrlässigkeit
Durch eine Versicherung sind einige bestimmte Schäden ausgeschlossen. So gehören Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht mit zum Versicherungsumfang. Unter grober Fahrlässigkeit versteht die Versicherung einen Schaden, der z.B. durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist.






