Versicherungslexikon

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Begriffslexikon

 

Deckungssumme

Die so genannte Deckungssumme ist die Summe, bis zu der eine Versicherung in Leistung geht. Im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten, beträgt zum Beispiel die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung 5 Millionen Euro für Sachschäden. Das bedeutet, dass die Versicherung Sachschäden bis zu der Höhe dieser Deckungssumme reguliert.

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