Beginn Versicherungsschutz
Der Beginn des Versicherungsschutzes fällt auf das Datum des Beginns der Versicherung bzw. auf das Datum der ersten Beitragszahlung, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, wie etwa eine Vorversicherungspflicht von drei Monaten. Hier würde der Versicherungsschutz erst mit deren Ablauf beginnen.