Außerordentliche Kündigung
Eine Versicherung kann man grundsätzlich auch außerordentlich kündigen, das heißt also, ohne die normalen Kündigungsbestimmungen und Kündigungsfristen einzuhalten. Es müssen aber Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sein, so ist jeder Schadensfall eine Voraussetzung oder aber eine Beitragserhöhung. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen.