Versicherungslexikon

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Begriffslexikon

 

Abtretung

Unter einer Abtretung versteht man, dass die Leistungs-Summe einer Versicherung bei Fälligkeit nicht an den Versicherten gezahlt wird, sondern an einen anderen Begünstigten. Dies kann beispielsweise bei einem Bausparvertrag eine Bank sein, durch die eine Immobilie finanziert wurde und die durch das Bausparen eine Sicherheit für die Kreditgewährung hat. So zahlt die Bausparkasse bei einer Abtretung dann direkt an die Bank.

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